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Ruhezeiten-Rechner — gesetzliche Mindestruhezeit nach § 5 ArbZG prüfen

Arbeitsende und nächsten Arbeitsbeginn eingeben — der Rechner zeigt sofort die tatsächliche Ruhezeit und ob die gesetzliche Mindestruhezeit von 11 Stunden nach § 5 ArbZG eingehalten ist. Für Schichtarbeit, Personalplanung und Selbstständige.

Berechnung ausschließlich lokal in Ihrem Browser. Es wird nichts an einen Server übertragen.

Arbeitsende und nächster Arbeitsbeginn

Erfassungsart wählen, Zeiten eintragen — die Vorschau rechts wird automatisch aktualisiert.

Erfassungsart
z. B. 22:00 – 06:00 Uhr
z. B. 8,5 Stunden
Liegt der nächste Arbeitsbeginn vor dem Arbeitsende, wird automatisch der Folgetag angenommen.
11 Std.
Gesetzlicher Regelfall nach § 5 Abs. 1 ArbZG — bei Tarifvertrag oder in bestimmten Branchen frei anpassbar.

§ 5 ArbZG im Wortlaut

„Die Arbeitnehmer müssen nach Beendigung der täglichen Arbeitszeit eine ununterbrochene Ruhezeit von mindestens elf Stunden haben.“ (§ 5 Abs. 1 ArbZG). In Krankenhäusern und anderen Pflegeeinrichtungen, Gaststätten, Verkehrsbetrieben, beim Rundfunk sowie in Landwirtschaft und Tierhaltung darf die Ruhezeit nach Abs. 2 um bis zu eine Stunde auf 10 Stunden verkürzt werden, wenn der Ausgleich auf mindestens 12 Stunden innerhalb eines Kalendermonats oder vier Wochen erfolgt. Abs. 3 erlaubt in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen zusätzlich Kürzungen durch Rufbereitschaft, sofern nicht mehr als die Hälfte der Ruhezeit betroffen ist und ein Ausgleich zu anderen Zeiten erfolgt. Quelle: gesetze-im-internet.de, Stand der Prüfung: 26.07.2026. Dieser Rechner ist eine Orientierungshilfe, keine Rechtsberatung.

Was dieser Rechner nicht abbildet

4 Punkte zur Genauigkeit dieser Berechnung
  1. Die Ausgleichspflicht nach § 5 Abs. 2 ArbZG (Verlängerung einer anderen Ruhezeit auf mindestens 12 Stunden innerhalb eines Kalendermonats oder vier Wochen) wird nur als Hinweis angezeigt, nicht über mehrere Tage automatisch geprüft.
  2. Die Rufbereitschafts-Sonderregel für Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen (§ 5 Abs. 3 ArbZG) wird nicht automatisch berechnet.
  3. Sonderregelungen für Jugendliche (Jugendarbeitsschutzgesetz), Fahrpersonal oder Tarifverträge mit abweichenden Ruhezeitregelungen werden nicht automatisch berücksichtigt — die Mindestruhezeit lässt sich oben aber frei anpassen.
  4. Ersetzt keine individuelle arbeitsrechtliche Beratung.

Für wen ist dieser Rechner?

Schichtarbeiter und Personalverantwortliche, die Dienstpläne auf die gesetzliche Mindestruhezeit prüfen wollen; Selbstständige und Freiberufler, die ihre eigenen Ruhezeiten im Blick behalten; kleine Betriebe ohne eigene Personalabteilung, die Arbeitszeitnachweise vor der Lohnabrechnung schnell gegenprüfen möchten.

Häufige Fragen

Wie lang muss die gesetzliche Ruhezeit nach § 5 ArbZG sein?

Nach Beendigung der täglichen Arbeitszeit muss eine ununterbrochene Ruhezeit von mindestens 11 Stunden liegen, bevor die nächste Arbeitszeit beginnt (§ 5 Abs. 1 ArbZG).

Darf die Ruhezeit verkürzt werden?

Ja, in Krankenhäusern, Gaststätten, Verkehrsbetrieben, beim Rundfunk sowie in Landwirtschaft und Tierhaltung darf die Ruhezeit um bis zu eine Stunde auf 10 Stunden verkürzt werden, wenn der Ausgleich auf mindestens 12 Stunden innerhalb eines Kalendermonats oder vier Wochen erfolgt (§ 5 Abs. 2 ArbZG).

Was gilt bei Rufbereitschaft in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen?

Nach § 5 Abs. 3 ArbZG dürfen dort Kürzungen der Ruhezeit durch Inanspruchnahme während der Rufbereitschaft erfolgen, sofern sie nicht mehr als die Hälfte der Ruhezeit betreffen und zu anderen Zeiten ausgeglichen werden.

Ist der Ruhezeiten-Rechner kostenlos und werden Daten übertragen?

Ja, die Nutzung ist kostenlos und ohne Anmeldung. Alle Berechnungen laufen ausschließlich lokal im Browser, es werden keine Daten an einen Server übertragen oder gespeichert.

Dieser Rechner ersetzt keine Rechtsberatung. Alle Berechnungen laufen ausschließlich in Ihrem Browser, es werden keine Daten gespeichert oder übertragen.